Brandschutz Berlin
Rauchmelder / Rauchwarnmelder



Lebensretter für Ihr Wohlergehen

Brandschutz steht für Brandverhütung

Von den jährlich mehreren hundert Brandrauchtoten in Deutschland sterben rund 70% Nachts im Schlaf. Die Ursache liegt darin, dass der Mensch im Schlaf nichts riechen kann und so nicht durch seinen eigenen Körper vor giftigen Brandgasen gewarnt wird. In einem Brandfall breitet sich der tödliche Rauch schnell und unbemerkt in der gesamten Wohnung oder im Haus aus. Hier bieten Brandmelder oder richtiger bezeichnet Rauchmelder oder Funkrauchmelder frühzeitig und maximalen Schutz.

Rauchwarnmelder sollen anwesende Person schützen, d.h. Rauchwarnmelder / Rauchmelder oder auch Funkrauchwarnmelder / Funkrauchmelder sollen in einem Brandfall mit einem sehr lautem Ton signalisieren / auf die Gefahr aufmerksam machen, damit Personen rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich fliehen können. Durch einen Rauchmeldertest nach Herstellervorgaben, der jährlich wiederholt werden soll, kann die Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Die Rauchmelderwartung sollte sorgfältig dokumentiert werden, da sie im Schadensfall ggf. als Nachweis für Behörden und Versicherungen benötigt wird. Ergänzend zu den ( Funk- ) Rauchmeldern können weitere Sensoren / Geräte montiert werden, die Sie z.B. vor austretenden Gasen wie Stadt- oder Erdgas, Propan- oder Butan warnen. In der Regel werden Gaswarnmelder ebenfalls mit einer Batterie betrieben und besitzen - je nach Bauart auch potentialfreie Schaltkontakte, um z.B. einen Not-Aus einzuleiten.

Um Personen mit eingeschränkter körperlicher Motorik, die sich nur langsam, oder nur mit fremder Hilfe bewegen können, und/oder durch Krankheiten bzw. Medikamente orientierungslos sind, oder solche mit eingeschränktem Gehör, die schlecht oder gar nicht hören können, ebenfalls auf die tödliche Gefahr durch Rauchgase aufmerksam zu machen empfiehlt die Anwendungsnorm 14676-1 zusätzlich geeignete Warneinrichtungen einzusetzen und ggf. organisatorische Maßnahmen vorzunehmen.


Für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen gibt es spezielle Alarmierungsmodule, die mit Lichtblitzen und Vibrationsalarm auf einen Brand aufmerksam machen. Schon eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern untereinander erhöht die Sicherheit erheblich, weil das Alarmsignal des auslösenden Rauchmelders sofort an alle anderen Melder weitergeleitet wird. Wohnen Angehörige in unmittelbarer Nähe, ist es möglich das Alarmsignal in die benachbarte Wohnung  oder auf ein Smartphone weiterzuleiten.

Rauchmelderpflicht

Berlin & Brandenburg


Näheres zur Rauchwarnmelderpflicht   und der Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen (bzw. Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung) finden Sie in den Landes - Bauordnungen der einzelnen Bundesländer für Deutschland. Dort erfahren Sie auch, ob der Mieter oder Vermieter der Wohnung bzw. des Hauses in der Pflicht beim Einbau, oder der Wartung der Rauchmelder / Funkrauchmelder steht.

Berlin


In Berlin sind Rauchmelder / Rauchwarnmelder in Wohnungen bzw. Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2017 vorgeschrieben. Für Bestandsbauten verbindlich seit dem  01.01.2021.

In allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen, wenn diese nicht als Fluchtweg dienen), Schlafzimmern, sowie Fluren, in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.


Hier finden Sie die Berliner Landesbauordnung.

Brandenburg


In Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht. Alle Wohnungen und Wohngebäude müssen mit Rauchmelder / Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Bei Bestandsbauten verbindlich seit dem 01.01.2021. In allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen, wenn diese nicht als Fluchtweg dienen), Schlafzimmern, sowie Fluren, die als Fluchtweg dienen.

In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.



Hier finden Sie die Brandenburger Landesbauordnung.

Rauchwarnmelder

In Berlin und Brandenburg gesetzlich vorgeschrieben: Rauchwarnmelder nach DIN 14676. Sie schützen zuverlässig in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren. WiKoSiTech übernimmt Planung, Installation, Wartung sowie Langzeitbatterie-Melder – inklusive Wartungsvertrag auf Wunsch.

Hitzewarnmelder

Ideal für Küchen, Garagen und Werkstätten. Sie reagieren nicht auf Rauch, sondern auf schnelle Temperaturanstiege. Hitzewarnmelder ergänzen bestehende Systeme und vermeiden Fehlalarme durch Dampf oder Staub.

Kohlenmonoxidmelder (CO)

Besonders sinnvoll bei Gasheizungen, Kaminen oder offenen Feuerstellen. CO ist geruchlos und lebensgefährlich – WiKoSiTech empfiehlt CO-Melder für Haushalte mit Verbrennungsquellen. Auch als vernetztes System verfügbar.


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Diese bieten wir auf Anfrage für besondere Einsatzbereiche an – beispielsweise im gewerblichen Umfeld oder in Technikräumen.
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