Rauchwarnmelder

Installation  ·  Prüfung  ·  Wartung  ·  Dokumentation


Fachgerechte Betreuung von Rauchwarnmeldern

in Berlin, Potsdam und Brandenburg

Beratung anfragen

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Fachgerechte Betreuung von Rauchwarnmeldern

in Berlin, Potsdam und Brandenburg

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Sicherheit ist kein Zustand

– sie ist ein Prozess.


Rauchwarnmelder retten Leben - vorausgesetzt, sie sind fachgerecht installiert, regelmäßig geprüft und zuverlässig funktionsfähig.


WiKoSiTech übernimmt die Installation, Prüfung, Wartung und Dokumentation von Rauchwarnmeldern in Berlin, Potsdam und Brandenburg. Dabei betreuen wir private und gewerbliche Objekte, Hausverwaltungen sowie soziale Einrichtungen.

Ob einzelne Rauchwarnmelder oder vernetzte Lösungen: Entscheidend sind die Anforderungen des jeweiligen Objekts. Wir prüfen die vorhandene Situation und sorgen für eine fachgerechte und nachvollziehbare Umsetzung.

Rauchwarnmelder

– Installation, Prüfung und Wartung

Je nach Objekt und Nutzung unterscheiden sich die Anforderungen. WiKoSiTech unterstützt bei der Ausstattung neuer Objekte ebenso wie bei bestehenden Rauchwarnmeldern und übernimmt unter anderem:

  • fachgerechte Installation von Rauchwarnmeldern
  • Prüfung und Wartung vorhandener Geräte
  • Austausch defekter oder altersbedingt zu ersetzende Rauchwarnmelder
  • Betreuung von Einzelmeldern und geeigneten vernetzten Lösungen
  • nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
  • wiederkehrende Betreuung von Immobilien und Einrichtungen

Rauchmelderpflicht in Berlin & Brandenburg


Rauchwarnmelder gehören zur vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung von Wohnungen.

In Berlin, Potsdam und Brandenburg müssen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Dazu gehören insbesondere Wohn- und Schlafräume sowie andere Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen bedeutet das nicht nur die Ausstattung der Räume. Auch die dauerhafte Betriebsbereitschaft und eine verlässliche Betreuung der Rauchwarnmelder müssen berücksichtigt werden.

Einbau und Betriebsbereitschaft

– wer ist verantwortlich ?

Für die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Bei der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft gibt es jedoch Unterschiede zwischen Berlin und Brandenburg.

In Berlin obliegt die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft grundsätzlich den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, sofern der Eigentümer diese Verpflichtung nicht selbst übernimmt.

In Brandenburg liegt die Verantwortung für Einbau und Wartung nach den bauordnungsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich beim Bauherrn beziehungsweise Eigentümer. Vertragliche Regelungen zwischen Vermieter und Mieter können daneben eine Rolle spielen.

Gerade für Eigentümer, Hausverwaltungen und Einrichtungen ist deshalb eine regelmäßige und nachvollziehbar dokumentierte Betreuung sinnvoll. WiKoSiTech übernimmt Prüfung, Wartung und Dokumentation der Rauchwarnmelder und schafft damit klare, wiederkehrende Abläufe.

Prüfung und Wartung

Rauchwarnmelder müssen dauerhaft funktionsfähig sein. Deshalb gehört neben der fachgerechten Installation auch die regelmäßige Prüfung und Wartung zu einer zuverlässigen Betreuung.

WiKoSiTech prüft vorhandene Rauchwarnmelder auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit. Dabei werden erkennbare Beeinträchtigungen berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert.

Je nach Objekt umfasst die Betreuung unter anderem:

  • Sicht- und Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder
  • Kontrolle des Gerätezustands und der vorgesehenen Montageposition
  • Prüfung auf erkennbare Beeinträchtigungen im Umfeld
  • Austausch defekter oder altersbedingt zu ersetzende Geräte
  • Dokumentation der durchgeführten Prüfung
  • wiederkehrende Betreuung nach vereinbartem Umfang

Austausch und Lebensdauer

Rauchwarnmelder sind nicht unbegrenzt einsetzbar. Je nach Gerät, Herstellerangaben und technischem Zustand kann ein Austausch erforderlich werden – beispielsweise bei Defekten, nach Ablauf der vorgesehenen Nutzungsdauer oder wenn eine zuverlässige Funktion nicht mehr gewährleistet ist.

WiKoSiTech prüft im Rahmen der Betreuung, ob vorhandene Rauchwarnmelder weiterhin verwendet werden können oder ersetzt werden sollten. Dabei wird nicht automatisch alles ausgetauscht, sondern der tatsächliche Zustand und die jeweilige Situation im Objekt berücksichtigt.

Bei einem erforderlichen Austausch übernehmen wir unter anderem:

  • Bewertung vorhandener Rauchwarnmelder
  • Austausch defekter oder nicht mehr geeigneter Geräte
  • Auswahl geeigneter Rauchwarnmelder entsprechend der Nutzung und des Objekts
  • fachgerechte Montage und Inbetriebnahme
  • Dokumentation des Austauschs
  • auf Wunsch Einbindung in die weitere regelmäßige Betreuung

Dokumentation und wiederkehrende Betreuung

Eine durchgeführte Prüfung ist nur dann dauerhaft nachvollziehbar, wenn auch festgehalten wird, was geprüft wurde und welches Ergebnis vorlag. Deshalb gehört die Dokumentation für WiKoSiTech zur fachgerechten Betreuung von Rauchwarnmeldern dazu.

Durchgeführte Arbeiten und festgestellte Auffälligkeiten werden nachvollziehbar erfasst.

So bleibt auch bei mehreren Geräten, Wohnungen oder wiederkehrende Prüfungen erkennbar, welcher Stand im jeweiligen Objekt vorliegt.

Bei einem erforderlichen Austausch übernehmen wir unter anderem:

  • Dokumentation durchgeführter Prüfungen und Wartungen
  • Erfassung festgestellter Mängel oder Auffälligkeiten
  • Dokumentation ausgetauschter Rauchwarnmelder
  • Zuordnung der Geräte zum jeweiligen Objekt oder Bereich
  • nachvollziehbare Unterlagen für Eigentümer, Verwaltungen oder Einrichtungen
  • Planung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen
  • langfristige Betreuung bestehender Rauchwarnmelderbestände

Damit bleibt die Betreuung nicht bei einem einzelnen Termin stehen, sondern kann über die gesamte Nutzungsdauer der Rauchwarnmelder nachvollziehbar fortgeführt werden.

Rauchwarnmelderpflicht in Berlin

In Berlin besteht eine gesetzliche Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern. Nach der Bauordnung für Berlin müssen Aufenthaltsräume – sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Geräte müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Für bestehende Wohnungen galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020.

Damit gilt die Ausstattungspflicht inzwischen sowohl für neue als auch für bestehende Wohnungen.


Wer ist für die Betriebsbereitschaft verantwortlich?

In Berlin liegt die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft grundsätzlich bei den Mietern beziehungsweise sonstigen Nutzungsberechtigten. Der Eigentümer kann diese Verpflichtung jedoch selbst übernehmen.

Rauchwarnmelderpflicht in Brandenburg

Auch in Brandenburg müssen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Die Brandenburgische Bauordnung verlangt mindestens einen Rauchwarnmelder in Aufenthaltsräumen

– ausgenommen Küchen – sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Regelung gilt damit selbstverständlich auch für Wohnungen in Potsdam und im übrigen Brandenburg.

Verantwortung für Einbau und Betriebsbereitschaft

Anders als in Berlin enthält die Brandenburgische Bauordnung an dieser Stelle keine entsprechende ausdrückliche Übertragung der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft auf Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte. Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist deshalb eine klar geregelte und nachvollziehbar dokumentierte Betreuung besonders sinnvoll.

Lassen Sie uns über Ihr Objekt sprechen


Sie möchten ein Objekt mit Rauchwarnmeldern ausstatten

oder eine bestehende Anlage betreuen lassen?

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen - wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück.


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