Brandschutz

Brandschutz Berlin

Rauchmelder / Rauchwarnmelder



Lebensretter für Ihr Wohlergehen

Brandschutz steht für Brandverhütung

Von den jährlich mehreren hundert Brandrauchtoten in Deutschland sterben rund 70% Nachts im Schlaf. Die Ursache liegt darin, dass der Mensch im Schlaf nichts riechen kann und so nicht durch seinen eigenen Körper vor giftigen Brandgasen gewarnt wird. In einem Brandfall breitet sich der tödliche Rauch schnell und unbemerkt in der gesamten Wohnung oder im Haus aus. Hier bieten Brandmelder oder richtiger bezeichnet Rauchmelder oder Funkrauchmelder frühzeitig und maximalen Schutz.

Rauchwarnmelder sollen anwesende Person schützen, d.h. Rauchwarnmelder / Rauchmelder oder auch Funkrauchwarnmelder / Funkrauchmelder sollen in einem Brandfall mit einem sehr lautem Ton signalisieren / auf die Gefahr aufmerksam machen, damit Personen rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich fliehen können. Durch einen Rauchmeldertest nach Herstellervorgaben, der jährlich wiederholt werden soll, kann die Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Die Rauchmelderwartung sollte sorgfältig dokumentiert werden, da sie im Schadensfall ggf. als Nachweis für Behörden und Versicherungen benötigt wird. Ergänzend zu den ( Funk- ) Rauchmeldern können weitere Sensoren / Geräte montiert werden, die Sie z.B. vor austretenden Gasen wie Stadt- oder Erdgas, Propan- oder Butan warnen. In der Regel werden Gaswarnmelder ebenfalls mit einer Batterie betrieben und besitzen - je nach Bauart auch potentialfreie Schaltkontakte, um z.B. einen Not-Aus einzuleiten.

Um Personen mit eingeschränkter körperlicher Motorik, die sich nur langsam, oder nur mit fremder Hilfe bewegen können, und/oder durch Krankheiten bzw. Medikamente orientierungslos sind, oder solche mit eingeschränktem Gehör, die schlecht oder gar nicht hören können, ebenfalls auf die tödliche Gefahr durch Rauchgase aufmerksam zu machen empfiehlt die Anwendungsnorm 14676-1 zusätzlich geeignete Warneinrichtungen einzusetzen und ggf. organisatorische Maßnahmen vorzunehmen.


Für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen gibt es spezielle Alarmierungsmodule, die mit Lichtblitzen und Vibrationsalarm auf einen Brand aufmerksam machen. Schon eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern untereinander erhöht die Sicherheit erheblich, weil das Alarmsignal des auslösenden Rauchmelders sofort an alle anderen Melder weitergeleitet wird. Wohnen Angehörige in unmittelbarer Nähe, ist es möglich das Alarmsignal in die benachbarte Wohnung  oder auf ein Smartphone weiterzuleiten.

Rauchmelderpflicht

Berlin & Brandenburg


Näheres zur Rauchwarnmelderpflicht und der Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen (bzw. Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung) finden Sie in den Landes - Bauordnungen der einzelnen Bundesländer für Deutschland. Dort erfahren Sie auch, ob der Mieter oder Vermieter der Wohnung bzw. des Hauses in der Pflicht beim Einbau, oder der Wartung der Rauchmelder / Funkrauchmelder steht.

Berlin


In Berlin sind Rauchmelder / Rauchwarnmelder in Wohnung bzw. Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2017 vorgeschrieben. Für Bestandsbauten verbindlich seit dem  01.01.2021.

In allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen, wenn diese nicht als Fluchtweg dienen), Schlafzimmern, sowie Fluren, in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.


Hier finden Sie die Berliner Landesbauordnung.

Brandenburg


In Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht. Alle Wohnungen und Wohngebäude müssen mit Rauchmelder / Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Bei Bestandsbauten verbindlich seit dem 01.01.2021. In allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen, wenn diese nicht als Fluchtweg dienen), Schlafzimmern, sowie Fluren, die als Fluchtweg dienen.

In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muß mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.



Hier finden Sie die Brandenburger Landesbauordnung.

Rauchmelder · Hitzemelder · CO-Melder · Gaswarnmelder

Rauchmelder

Rauchwarnmelder


Im Schlaf ist der Geruchssinn nicht aktiv und die Bewohner können die Gefahr nicht erkennen. Das Einatmen von Brandrauch ist meistens nach wenigen Atemzügen tödlich! Ein Rauchwarnmelder / Rauchmelder (z.B. von ABUS, Pyrexx, Hekatron, oder Ei Electronics) kann erheblich die Überlebenschance erhöhen, denn er gibt lautstark Alarm, bevor der Brandrauch eine tödliche Schwelle erreicht hat.


Rauchmelder / Rauchwarnmelder erkennen nur den Brandrauch eines Feuers, nicht aber die Flamme selbst.


Rauchmelder gibt es als Stand-Alone, oder als Funkrauchmelder. Im idealen Fall sollte ein solcher Melder mit einer 10-Jahres Batterie ausgestattet sein.

Thermowarnmelder

Hitzewarnmelder


Diese Gefahrenwarnmelder reagieren nicht auf Rauch, sondern alarmieren erst, wenn die Umgebungstemperatur ca. 55 - 60 Grad übersteigt. Da diese Geräte nur auf Hitze reagieren, werden Falschalarme an kritischen Montageorten, z.B. in der Küche, im Badezimmer, in der Garage, in der Werkstatt, oder in staubigen Räumen vermieden. Diese Melder dienen dem zusätzlichen Schutz, sind jedoch zur Erfüllung der Rauchmelderpflicht gemäß geltenden Vorschriften nicht relevant. Die Montage erfolgt unter den gleichen Gesichtspunkten wie bei Rauchmeldern.

Kohlenmonoxidwarnmelder

(CO-Melder)


Die CO-Melder detektieren bereits kleinste Mengen an Kohlenmonoxid (CO) - aber keinen Rauch!

Es ist ein hochgiftiges, geruchs- und geschmackneutrales Gas, das bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Materialien freigesetzt wird. Der Melder warnt rechtzeitig bei erhöhtem CO-Anteil in der Raumluft. Ein Kohlenmonoxidmelder sollte in jedem Raum installiert werden, in dem ein Kamin , Gasherd , Gastherme , Öl- , Holz- oder Kachelofen verwendet wird und zusätzlich in Bereichen, wo sich Personen aufhalten, z.B. in Wohn- und Schlafräumen.


  Gaswarnmelder

 GAS - Die tödliche und unterschätzte Gefahr im Alltag


In der Regel ist der Betrieb gebräuchlicher Heiz- und Haushaltsgeräte ungefährlich, sofern diese Anlagen vorschriftsmäßig und fehlerfrei betrieben und regelmässig gewartet werden. Sind aber Leitung, Anschluss oder Gerät, von einem mit Gas betriebenem Heiz- und Haushaltsgerät defekt, kann ungewollt explosives und brennbares Gas austreten. 

Hierbei können unterschiedlichste Gase wie z.B. Stadtgas / Erdgas (Methan) und Flüssiggas (Propan / Butan), die z.B. zum Heizen, Kochen oder zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden, austreten.


Die von der WiKoSiTech Berlin angebotenen Gasmelder detektieren zuverlässig bereits kleinste Mengen im Bereich der Austrittsstelle und schlagen lautstark Alarm, bevor ein explosives Luft-Gas-Gemisch entsteht. Gasmelder sind nicht zur Detektion von Brandrauch geeignet.

Die Montage eines Gasmelders zur vorbeugenden Sicherheit sollte im Bereich des mit Gas betriebenen Gerätes, sowie z.B. in Räumen erfolgen, die von Gasleitungen durchquert werden.


Wir von der WiKoSiTech Berlin setzen ausschliesslich Rauchwarnmelder der Firma PYREXX mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie ein, die über die gesamte Lebensdauer des Melders nicht gewechselt werden muss.


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